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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heimo Eisner (Agentur), Föllinger Straße 30e, 8044 Graz mit der UID-Nr. ATU80216669. Erreichbar unter hello@heimo-eisner.com oder 004366475109050.

 

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Heimo Eisner (Agentur) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Heimo Eisner (Agentur) und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Heimo Eisner (Agentur) sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten sind.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht Heimo Eisner (Agentur) ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch Heimo Eisner (Agentur) bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote von Heimo Eisner (Agentur) sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere die angebotenen Leistungen auf heimo-eisner.com

1.6 Die gültige Fassung der AGB kann über heimo-eisner.com/agb abgerufen werden.


 

2. Konzept- und Ideenschutz

2.1 Der potentielle Auftraggeber anerkennt, dass Heimo Eisner (Agentur) bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 

 

2.2 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen, technischen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Heimo Eisner (Agentur) ist dem potentiellen Auftraggeber schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

 

2.3 Das Konzept enthält darüber hinaus marketingrelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategien ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

 

2.4 Der potentielle Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Heimo Eisner (Agentur) im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

 

2.5 Wird von Heimo Eisner (Agentur) eine Idee, ein Konzept oder Ähnliches präsentiert, und können die Vorstellung des Auftraggebers nicht erfüllt werden, sodass dieser die Zusammenarbeit beenden möchte, wird dem Auftraggeber eine Rechnung mit dem entstandenen Stundenaufwand in Rechnung gestellt.


 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in einer allfälligen Auftragsbestätigung von Heimo Eisner (Agentur). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Heimo Eisner (Agentur). Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Heimo Eisner (Agentur).

 

3.2 Alle Leistungen von Heimo Eisner (Agentur) (insbesondere alle Ideen, Visualisierungen, Konzepte und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen 7 Werktagen ab Eingang bei Heimo Eisner (Agentur) freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

 

3.3 Der Auftraggeber wird Heimo Eisner (Agentur) zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Heimo Eisner (Agentur) wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

3.4 Der Auftraggeber ist des weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Fotos, Logos, Videos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. 

 

Heimo Eisner (Agentur) haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggebern - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Heimo Eisner (Agentur) wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber Heimo Eisner (Agentur) schad- und klaglos. Er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Heimo Eisner (Agentur) bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt Heimo Eisner (Agentur) hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

3.5 Die Sichtbarkeit sowie die Performance der Website, insbesondere der Traffic, die Verweildauer von Usern etc. ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Die von Heimo Eisner (Agentur) zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder die Erreichung einer bestimmten Sichtbarkeit, Auffindbarkeit oder sonstige Performance der Website bzw. des Online-Auftritts des Auftraggebers. 

 

3.6 Heimo Eisner (Agentur) leistet keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung. Der Vertragspartner ist daher selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen, insbesondere daten- und konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. 

4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

4.1 Heimo Eisner (Agentur) ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

 

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers (Auftraggebern), letztere nach vorheriger Information an den Auftraggebern. Heimo Eisner (Agentur) wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Auftraggebern namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.


 

5. Termine

5.1 Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Heimo Eisner (Agentur) schriftlich zu bestätigen.

 

5.2 Verzögert sich die Leistung von Heimo Eisner (Agentur) aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt oder Krankheit und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber (Auftraggeber) und Heimo Eisner (Agentur) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

 

5.3 Befindet sich Heimo Eisner (Agentur) in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Heimo Eisner (Agentur) schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


 

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Heimo Eisner (Agentur) ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird,

  • der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt,

  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von Heimo Eisner (Agentur) weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Heimo Eisner (Agentur) eine taugliche Sicherheit leistet.

 

6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Heimo Eisner (Agentur) fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.


 

7. Preise und Rechnung

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Rechnungslegungsanspruch von Heimo Eisner (Agentur) für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Heimo Eisner (Agentur) ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse (eine Anzahlung) in der Höhe von 50% des Gesamtpreises zu verlangen. 

 

7.2 Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Preise sind, sofern nichts anderes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. jeweiliger Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versand- oder Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

7.3 Alle Leistungen von Heimo Eisner (Agentur), die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Summe (Auftragsbestätigung) abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Alle von Heimo Eisner (Agentur) entstandenen Barauslagen sind vom Auftraggebern zu ersetzen.

 

7.4 Kosten von Drittanbietern (z.B. Domain-Gebühren, Werbekosten) sind zur Gänze vom Auftraggebern zu übernehmen.

 

7.5 Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Heimo Eisner (Agentur) - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er Heimo Eisner (Agentur) die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. 

 

Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Heimo Eisner (Agentur) begründet ist, hat der Auftraggeber Heimo Eisner (Agentur) darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Summe (laut Auftragsbestätigung) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. 

 

Des Weiteren ist Heimo Eisner (Agentur) bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Heimo Eisner (Agentur), schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Heimo Eisner (Agentur) zurückzustellen.

 

7.6 Heimo Eisner (Agentur) ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, sofern unbeeinflussbare Umstände nach Zeitpunkt der Angebotslegung eintreten.

 

7.7 Preiserhöhungen werden dem Auftraggebern durch ein persönlich adressiertes Schreiben (z.B. per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch Heimo Eisner (Agentur) mitgeteilt. 

 

7.8 Heimo Eisner (Agentur) ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß §11 Abs 2 UstG auszustellen und dem Vertragspartner auch in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, an eine vom Vertragspartner bekannt gegebene Adresse zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen und dem Zusenden von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. 


 

8. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Heimo Eisner (Agentur) erbrachte Leistung (das Ergebnis) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Heimo Eisner (Agentur), so auch die Nutzungsrechte.

 

8.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, Heimo Eisner (Agentur) die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

 

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebern kann Heimo Eisner (Agentur) sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggebern abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 

 

8.4 Weiters ist Heimo Eisner (Agentur) nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 

 

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Heimo Eisner (Agentur) für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

 

8.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Heimo Eisner (Agentur) aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggeber wurde von Heimo Eisner (Agentur) schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 


 

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen von Heimo Eisner (Agentur), einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Stilrichtungen, Ideen), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Heimo Eisner (Agentur) und können von Heimo Eisner (Agentur) jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung der Rechnung das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Heimo Eisner (Agentur) setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Heimo Eisner (Agentur) dafür in Zahlung gestellten Rechnung voraus. Nutzt der Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Heimo Eisner (Agentur), so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 

 

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Heimo Eisner (Agentur) und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. 

 

Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Heimo Eisner (Agentur) ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. 

 

9.3 Für die Nutzung von Leistungen von Heimo Eisner (Agentur), die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Heimo Eisner (Agentur) erforderlich. Dafür steht Heimo Eisner (Agentur) und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

9.4 Für die Nutzung von Leistungen von Heimo Eisner (Agentur) bzw. von Werbemitteln, für die Heimo Eisner (Agentur) konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf Auftrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Heimo Eisner (Agentur) notwendig.

 

9.5 Heimo Eisner (Agentur) hat das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Des Weiteren ist Heimo Eisner (Agentur) berechtigt, seine Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrecht bzw. -Bewilligungen einzuräumen. 

 

9.6 Der Auftraggeber haftet für Heimo Eisner (Agentur) für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe der für diese Nutzung angemessenen Rechnung. 


 

10. Kennzeichnung 

10.1 Heimo Eisner (Agentur) ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen von Heimo Eisner (Agentur) allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggebern dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

10.2 Heimo Eisner (Agentur) ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebern dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, Werbemitteln und insbesondere auf seiner Website und seinen Social Media-Kanälen mit Namen und Firmenlogo sowie auch mit sogenannten “Mock-Ups” auf die zum Auftraggebern bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


 

11. Gewährleistung 

11.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Erbringung der Leistung durch Heimo Eisner (Agentur), verdeckte Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

 

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Abänderung der Leistung durch Heimo Eisner (Agentur) zu. Heimo Eisner (Agentur) wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber und Heimo Eisner (Agentur) alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Heimo Eisner (Agentur) ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Heimo Eisner (Agentur) mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

 

11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Heimo Eisner (Agentur) ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Heimo Eisner (Agentur) haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. 

 

11.5 Heimo Eisner (Agentur) weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Plattformen wie z.B. Google, Meta (Facebook), Instagram (im Folgenden kurz Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Heimo Eisner (Agentur) nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Heimo Eisner (Agentur) arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die der keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. 

 

Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung diese Nutzungsbedingungen und die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses. Heimo Eisner (Agentur) beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Plattformen wie beispielsweise die obigen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Heimo Eisner (Agentur) aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

11.6 Heimo Eisner (Agentur) weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Plattformen, die für die Erbringung der Leistung benötigt werden wie z.B. Plattformen zur Website-Erstellung, zum Hosting, oder Plattform zur Terminbuchung, jederzeit Ihre Nutzungsbedingungen und AGB und auch Ihre unternehmerische Handlung ändern oder beenden können. Es besteht daher das von Heimo Eisner (Agentur) nicht kalkulierbare Risiko, dass z.B. Websites, Domains des Auftraggebers entfernt bzw. offline genommen werden.  Heimo Eisner (Agentur) ist davon schad- & klaglos zu halten. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Bestimmungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.


 

12. Haftung und Leistungshaftung

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Heimo Eisner (Agentur) und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Heimo Eisner (Agentur) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“. 

 

12.2 Jegliche Haftung von Heimo Eisner (Agentur) für Ansprüche, die auf Grund der von Heimo Eisner (Agentur) erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen über Google) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Heimo Eisner (Agentur) seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Heimo Eisner (Agentur) nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber hat Heimo Eisner (Agentur) diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

12.3 Es kann seitens Heimo Eisner (Agentur) nicht gewährleistet werden, dass die Umsetzung der einzelne Lerninhalte der Google Ads-Academy zum Erfolg d.h. in der Regel zu regelmäßigen Anfragen führen, da eine Vielzahl von Faktoren dieses Ergebnis beeinflussen, die nicht im Umfang der Google Ads-Academy behandelt werden. 

12.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. Jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Heimo Eisner (Agentur). Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


 

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Heimo Eisner (Agentur) und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort (Leistungserbringung) ist der Sitz von Heimo Eisner (Agentur). Für digitale Leistungen (Dienstleistungen) gilt als Erfüllungsort ebenfalls der Sitz von Heimo Eisner (Agentur). Es sei denn, es ist schriftlich nichts anderes vereinbart.  

 

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Heimo Eisner (Agentur) und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Heimo Eisner (Agentur) sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Heimo Eisner (Agentur) berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

14.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.


 

15. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. 

 

15.2 Der Auftraggeber (Vertragspartner) ist verpflichtet Heimo Eisner (Agentur) die Änderung seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von Heimo Eisner (Agentur) als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- bzw. E-Mail-Adresse gesendet werden.

 

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Unddurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

 

15.4 Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

 

15.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Letzte Änderung der AGB am 17.01.2024

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