ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Aufgrund des Umfanges der Vereinbarung wurde bei personenbezogenen Bezeichnungen auf die Angabe beider Geschlechter verzichtet. Sämtliche in der Vereinbarung enthaltenen Bezeichnungen sind jedoch geschlechtsneutral für beide Geschlechter zu verstehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur
Heimo Eisner
Inhalt
2. Beginn und Dauer eines Auftragsverhältnisses 2
3. Leistungsumfang und Leistungszeitpunkt 2
5. Vertraulichkeitsbestimmungen 7
6. Gewerbliche Schutzrechte und Nutzungsrechte 8
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 10
8. Beendigung des Auftragsverhältnisses 10
9. Ansprüche bei Beendigung des Auftragsverhälnisses 11
10. Haftungsbestimmungen und Gewährleistungen 12
11. Datenschutzbestimmungen und ADV-Vereinbarung 15
12. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel 17
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber bzw. potentiellem Auftraggeber und der Agentur Heimo Eisner, welche nachfolgend kurz als "die Agentur" bezeichnet wird.
1. Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen der Agentur unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn nicht explizit auf sie Bezug genommen wird, wobei die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB maßgeblich ist. Die gültige Fassung der AGB ist auch unter www.heimo-eisner.com/agb abrufbar. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Allfällige AGB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Agentur widerspricht sohin ausdrücklich allfälligen AGB des Auftraggebers.
Gegenständliche AGB gelten insbes. auch vor Auftragserteilung, soweit dem potentiellen Auftraggeber die AGB zur Kenntnis gebracht wurden und dieser in weitere Gespräche bzw. in eine weitere Kommunikation mit der Agentur tritt und/oder aufgrund einer Anfrage oder Kontaktaufnahme vertrauliche Informationen im Sinne des Punkt 5. erhält.
2. Beginn und Dauer eines Auftragsverhältnisses
Ungeachtet des unter Punkt 1. angeführten Geltungsbereiches der AGB beginnt ein Auftragsverhältnis mit schriftlicher Auftragsannahme durch die Agentur, welche die wesentlichen Leistungsinhalte enthält (Auftragsbestätigung).
Sofern der Auftrag nicht die Erbringung eines definierten Werkes umfasst oder das Auftragsverhältnis nicht für eine bestimmte Dauer vereinbart ist, wird das Auftragsverhältnis auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Monatsletzten aufgekündigt werden.
3. Leistungsumfang und Leistungszeitpunkt
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsaufstellung in der Auftragsbestätigung oder der Online Leistungsaufstellung der Agentur hinsichtlich der entsprechenden Angebote. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Alle Leistungen der Agentur, insbesondere alle Ideen, Visualisierungen, Konzepte und elektronische Dateien sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von diesem binnen 7 Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie als genehmigt.
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers. Letzteres nach vorheriger Information des Auftraggebers, sofern kein Widerspruch seitens des Auftraggebers binnen 5 Werktagen erfolgt. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
Sofern die Agentur Leistungen bei Google bucht und verwaltet, erfolgt dies jedenfalls im Auftrag des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Leistungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Google Ads, Google Analytics, und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Online-Werbung und -Analyse.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Bezahlung aller durch die Agentur im Auftrag des Auftraggebers gebuchten Google-Leistungen oder sonstiger Leistungen von Dritten. Alle durch Google oder sonstigen Dritten in Rechnung gestellten Beträge sind vom Auftraggeber direkt an Google bzw. den sonstigen Dritten zu bezahlen.
Sollte die Agentur als Rechnungsempfänger für Google-Leistungen oder für sonstige Dritte fungieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Rechnungsbeträge unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Abrechnung von der Agentur zu begleichen. Zahlungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für alle Kosten, die durch die Buchung von Google-Leistungen oder sonstige Leistungen von Dritten durch die Agentur entstehen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers behält sich die Agentur das Recht vor, die erbrachten Leistungen einzustellen und Schadensersatz für entstandene Ausfälle zu verlangen.
Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nichtzahlung der durch die Agentur gebuchten Google-Leistungen oder sonstiger Leistungen von Dritten resultieren und erklärt die Agentur vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Vereinbarte Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt oder Krankheit und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind sowohl Auftraggeber und wie auch die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Honorarbestimmungen
Die Leistungen der Agentur werden entweder auf Basis eines Stunden- oder Pauschalhonorars oder, sofern die Erbringung eines Werkes vereinbart wurde, auf Basis eines im Einzelfall zu vereinbarenden Werklohnes erbracht.
Soweit ein Stundenhonorar zur Anwendung gelangt, werden die bei Auftragserteilung aktuellen Stundensätze, welche auf Nachfrage kommuniziert werden, verrechnet.
Die Agentur ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofern unbeeinflussbare Umstände nach Zeitpunkt der Angebotslegung eintreten.
Im Übrigen ist die Agentur berechtigt halbjährlich eine Indexanpassung lt. Verbraucherpreisindex 2020 oder eines an seine stellte tretenden Index durchzuführen. Als Ausgangsbasis dient der Wert des Monats des Vertragsabschlusses herangezogen wird. Die Anpassung erfolgt entsprechend der prozentualen Veränderung des Index zum Ausgangswert. Der sich so errechnete Betrag bildet die Basis für jede weiter Anpassung.
Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber durch ein persönlich adressiertes Schreiben (z.B. per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen mitgeteilt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, für jede einzelne Leistung Rechnung zu legen, sobald diese erbracht wurde bzw. eine wochenweise Stundenabrechnung vorzunehmen.
Die Agentur ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zur Deckung ihres Aufwandes berechtigt Vorschüsse (eine Anzahlung) in der Höhe von 50% des vereinbarten Werklohnes, eine komplette Vorauszahlung oder eine zu vereinbarende Pauschale zu verrechnen.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Preise sind, sofern nichts anderes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. jeweiliger Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versand- oder Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich von der Leistungsaufstellung bzw. der Auftragsbestätigung umfasst sind, werden gesondert nach den gültigen Stundensätzen verrechnet. Alle der Agentur entstandenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Kosten von Drittanbietern (z.B. Domain-Gebühren, Werbekosten) sind zur Gänze vom Auftraggeber zu übernehmen. Die Agentur ist nicht verpflichtet notwendige Barauslagen vorab selbst auszulegen.
Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet einer laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.
Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Auftraggeber die Agentur darüber hinaus den gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Summe zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird.
Des Weiteren ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Sub-Auftragnehmern der Agentur, die zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen wurden, durch den Auftraggeber schad- und klaglos zu stellen.
Die Agentur ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß §11 Abs 2 UstG auszustellen und dem Vertragspartner auch in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, an eine vom Vertragspartner bekannt gegebene Adresse zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen und dem Zusenden von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur erbrachten Leistungen (das Ergebnis) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur, so auch die Nutzungsrechte bzw. ist die Agentur berechtigt die Nutzung sämtlicher Leistungen, Werke und Informationen bis zur vollständigen Bezahlung zur untersagen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe lt. § 456 UGB. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
5. Vertraulichkeitsbestimmungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche „vertrauliche Information“ im Sinne dieses Punktes streng vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte, insbesondere Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens keine Kenntnis hiervon erlangen können.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich solchen Mitarbeitern, ausgewählten externen Personen, wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie sonstigen Beratern und sonstigen Personen zu offenbaren, die zur Umsetzung des im Auftrag definierten Zweckes Zugang erhalten müssen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Vertraulichkeitsbestimmung sämtlichen Personen, welchen berechtigterweise vertrauliche Informationen im Sinne dieses Punktes weitergegeben werden, zu überbinden.
Die Verwendung von vertraulichen Informationen, insbes. für geschäftliche Zwecke, durch den Auftraggeber oder sonstigen Personen, die berechtigterweise davon Kenntnis erlangt haben ist nur nach entsprechender schriftlicher Erlaubnis durch die Agentur und vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars für die entsprechende Leistung der Agentur durch den Auftraggeber zulässig.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung umfassen sämtliche Informationen über die der Auftraggeber aufgrund seiner Zusammenarbeit mit der Agentur Kenntnis erlangt hat, insbesondere sind darunter zu verstehen Informationen über Produkte und Dienstleistungen, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Leistungen eines von der Agentur hinzugezogenen Drittanbieters, Ergebnisse gemeinsamer Entwicklungen oder sonstiger Zusammenarbeit, Mitarbeiter, wirtschaftliche Kennzahlen, weitere Partner, Kunden, etc. sofern diese Informationen nicht ausdrücklich als nicht vertraulich gekennzeichnet wurden.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung umfassen sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder bezeichneten Informationen, die in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form einschließlich auf Datenträgern erteilt werden.
Die Bestimmungen über Vertraulichkeit entsprechend diesem Punkt gelten auch nach Beendigung der gegenständlichen Bestimmung unbegrenzt weiter.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Nutzungsrechte
Die Verwendung von Marken, Logos, Produktbildern und sonstigen Schutzrechten und wie insbes. von der Agentur erstellten Konzepten und sonstiger Informationen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur bzw. im Rahmen der mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gestattet. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Agentur.
Sämtliche von der Agentur erstellten Konzepte oder Teile davon, Vorschläge, Anregungen und vorgeschlagenen Vorgangsweisen gelten als vertrauliche Information im Sinne des Punktes 5. und dürfen ausdrücklich nur mit Zustimmung der Agentur verwendet oder verwertet werden, auch wenn sie keine Werkshöhe erreichen oder nicht unter den Urheberrechtsschutz fallen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werklohnes oder Honorars ist die Agentur berechtigt die Ausübung von eingeräumten Nutzungsrechten zu untersagen.
Nutzt der Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung der Rechnung das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Nutzung über den ausdrücklich vereinbarten Zweck hinaus ist unzulässig.
Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Zahlung gestellten Rechnung voraus.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte oder Weitergabe an Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur, und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und/oder dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Agentur hat das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht hinsichtlich aller von ihr entwickelten Konzepte, Ideen, Werke, etc. Des Weiteren ist die Agentur berechtigt, seine diesbezüglichen Rechte, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrecht bzw. -Bewilligungen einzuräumen, sowie auch Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber an Dritte zu übertragen
Der Auftraggeber haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Werklohnes oder Honorars.
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen der Agentur für den Auftraggeber allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, Werbemitteln und insbesondere auf seiner Website und seinen Social Media-Kanälen mit Namen und Firmenlogo sowie auch mit sogenannten “Mock-Ups” auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch die Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Ein dadurch entstandener zeitlicher Mehraufwand wird nach den allgemeinen Stundensätzen verrechnet.
Der Auftraggeber ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Fotos, Logos, Videos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
8. Beendigung des Auftragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis endet mit Übergabe des beauftragten Werkes oder durch ordentliche Kündigung.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
-
die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
-
der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt,
-
berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9. Ansprüche bei Beendigung des Auftragsverhälnisses
Bei Beendigung des Agenturverhältnisses verpflichtet sich die Agentur, dem Auftraggeber alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Materialien und Daten, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechtes zustehen auszuhändigen sowie Zugangsdaten und Passwörter zu relevanten Online-Konten, die im Auftrag des Auftraggebers erstellt wurden, zu übergeben.
Die Agentur verpflichtet sich, alle physischen und digitalen Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, zurückzugeben. Dies schließt Originaldokumente, Speichermedien und andere übergebene Gegenstände ein.
Agentur ist verpflichtet, alle Kopien der im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten und erhaltenen Daten, die auf den Servern oder anderen Speichermedien der Agentur gespeichert sind, zu löschen, sofern diese Daten nicht aus rechtlichen oder buchhalterischen Gründen aufbewahrt werden müssen oder ein berechtigtes Interesse der Agentur an der weiteren Speicherung besteht. Die Möglichkeit den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen, stellt jedenfalls ein berechtigtes Interesse dar.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle offenen Rechnungen und ausstehenden Beträge an die Agentur zu bezahlen. Dies umfasst alle bis zum Datum der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Materialien und Daten, die im Eigentum der Agentur stehen und die im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wurden, an die Agentur zurückzugeben oder zu löschen sowie insbes. Zugangsdaten zu löschen, sofern nicht vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst.
10. Haftungsbestimmungen und Gewährleistungen
Die Haftung der Agentur und ihrer Mitarbeiter/Innen ist auf Personenschäden und Sachschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, begrenzt. Der Höhe ist die Haftung für Sachschäden mit dem Auftragswert begrenzt.
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. Jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung durch die Agentur.
Die Agentur haftet nicht für die Verwendbarkeit von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Materialien. Wird die Agentur aufgrund der Verwendung Marken, Kennzeichen, urheberrechtlich geschützter Werke oder sonstiger Schutzrechte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur vollkommen schad- und klaglos. Er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Die Sichtbarkeit sowie die Performance der Website, insbesondere der Traffic, die Verweildauer von Usern etc. ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen gewähren daher weder die Erreichung einer bestimmten Sichtbarkeit, Auffindbarkeit oder sonstige Performance der Website bzw. des Online-Auftritts des Auftraggebers. Die Agentur übernimmt keine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen.
Die Agentur leistet insbes. keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung. Der Vertragspartner ist daher selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen, insbesondere aber nicht ausschließlich von daten- und konsumentenschutzrechtlicher sowie, gewerberechtlicher, wettbewerbsrechtlicher sowie aller sonstigen rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die Agentur führt ausdrücklich keine diesbezüglichen Recherchen durch und ist auch nicht verpflichtet diesbezüglich aufzuklären. Die Agentur ist auch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob mit den Maßnahmen in fremde Rechte eingegriffen wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, sämtlich von der Agentur vorgeschlagenen oder umgesetzten Maßnahmen selbständig durch entsprechende Professionisten auf rechtliche Kompatibilität und ob allenfalls ein Eingriff in fremde Rechte erfolgt, auf seine eigenen Kosten zu überprüfen.
Sofern die Agentur Schulungen anbietet, wird festgehalten, dass die Agentur Schulungsinhalte nach bestem Wissen und Gewissen zusammenstellt und vermittelt.
Die Agentur übernimmt jedoch keine Gewähr für den Lernerfolg des Auftraggebers. Insbesondere wird keine Haftung dafür übernommen, dass der Auftraggeber durch die Schulung bestimmte Fähigkeiten oder Kenntnisse erwirbt oder dass sich der Lernerfolg in der Praxis wie erwartet einstellt. Der Lernerfolg hängt maßgeblich von der individuellen Mitarbeit und Lernbereitschaft des Auftraggebers ab. Die Agentur kann daher keine Garantie für den individuellen Erfolg des Auftraggebers übernehmen.
Jegliche Haftung der Agentur für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Anwendung der Schulungsinhalte resultieren, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Abänderung der Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber und die Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für diese mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Plattformen wie z.B. Google, Meta (Facebook), Instagram (im Folgenden kurz Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die der keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde.
Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung diese Nutzungsbedingungen und die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Plattformen wie beispielsweise die obigen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Im Übrigen haftet die Agentur nicht dafür, dass Kampagnen und sonstige Maßnahmen sämtlich Anforderungen der Plattformen einhalten. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, auf eigene Kosten die Konformität durch Professionisten überprüfen zu lassen bzw. verpflichtet sich, der Agentur die Kosten für eine mögliche notwendige Überprüfung zu ersetzen.
Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Plattformen, die für die Erbringung der Leistung benötigt werden wie z.B. Plattformen zur Website-Erstellung, zur Online Werbung, zum Hosting, oder Plattform zur Terminbuchung, jederzeit Ihre Nutzungsbedingungen und AGB und auch Ihre unternehmerische Handlung beenden können. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass z.B. Websites, Domains des Auftraggebers entfernt bzw. offline genommen werden. Die Agentur ist davon schad- & klaglos zu halten. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Bestimmungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
11. Datenschutzbestimmungen und ADV-Vereinbarung
Die Agentur verpflichtet sich die Grundsätze des Datenschutzes im Sinne der DSGVO strikt zu beachten.
Zweck der Vereinbarung:
Diese Datenschutzvereinbarung regelt die Verarbeitung allenfalls personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragserteilung und legt die Verantwortlichkeiten der Agentur und des Auftraggebers fest.
Art der verarbeiteten Daten:
Sofern der Agentur personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber in seiner Datenschutzerklärung darauf und den Zweck der Verarbeitung hinzuweisen.
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auftrages und des definierten Leistungsverzeichnisse.
Verantwortlichkeiten der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen.
Verwendung von Dienstleistern und Unterauftragnehmern
Die Agentur kann zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung Dienstleister oder Unterauftragnehmer einsetzen, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers haben können. Die Agentur stellt sicher, dass diese Dienstleister oder Unterauftragnehmer geeignete Datenschutzmaßnahmen treffen.
Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Dauer der Speicherung
Zur Verfügung gestellte personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Änderungen der Datenschutzvereinbarung
Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Datenschutzvereinbarung zu ändern oder zu aktualisieren. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen informiert.
12. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort (Leistungserbringung) ist der Sitz der Agentur. Für digitale Leistungen (Dienstleistungen) gilt als Erfüllungsort ebenfalls der Sitz der Agentur
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Als schriftlich im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch Übermittlungen per E-Mail an die Mailadresse hello@heimo-eisner.com sowie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse.
Der Auftraggeber ist verpflichtet der Agentur die Änderung seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen der Agentur als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- bzw. E-Mail-Adresse gesendet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Die Agentur, mit der UID ATU80216669 und dem Sitz in der Föllinger Straße 30e, 8044 Graz, ist unter der E-Mail-Adresse hello@heimo-eisner.com oder telefonisch unter 004366475109050 erreichbar
Letzte Änderung der AGB. 08.05.2024